CDU Wustermark

CDU Brandenburg führt Mitgliederbefragung zum Landesvorsitz durch

Der Landesvorsitz der CDU Brandenburg wird im Frühjahr durch eine Mitgliederbefragung bestimmt werden – das hat der Landesvorstand am Freitag, 9. Dezember 2022 in einer gemeinsamen Sitzung mit den Kreisvorsitzenden in Potsdam beschlossen.

Bewerber für die Befragung können bis zum 6. Januar ihre Kandidatur erklären. Voraussetzung ist eine Nominierung mindestens durch einen Kreisverband oder eine Landesvereinigung der CDU. Der Befragungszeitraum läuft vom 31. Januar bis zum 3. März. Während dieser Zeit haben die circa 5.500 Mitglieder der CDU Brandenburg die Möglichkeit, per Brief oder digital abzustimmen. Die Auszählung beginnt nach Ende des Befragungszeitraums. Das Ergebnis wird dem Landesvorstand in seiner Sitzung am 5. März bekanntgegeben und anschließend öffentlich gemacht.
 
Die CDU Deutschlands hat mit der Wahl von Friedrich Merz nach einer umfassenden Mitgliederbefragung sehr gute Erfahrungen gemacht. Diesen Weg wollen wir auch in Brandenburg beschreiten und ein starkes Zeichen auf dem Weg in die Zukunft unserer Partei setzen – auch mit Hinblick auf die so wichtigen Landtagswahlen 2024.

Die wichtigsten Informationen in der Übersicht:

  • Bewerbungsschluss für Kandidaten: 6. Januar
  • Bewerbungsvoraussetzung: Nominierung durch einen Kreisverband oder Landesvereinigung
  • Befragungszeitraum: 31. Januar bis 3. März
  • Stimmberechtigung: Mitglieder, die mit Stichtag 31. Dezember 2022 in der ZMD hinterlegt sind
  • Leitung der Befragung: Landesjustiziar Uwe Schüler

 
Ablauf:

  • Nach Bewerbungsschluss erhalten alle Mitglieder einen Brief, in dem Verfahren erklärt wird
  • Möglichkeit zur Registrierung für das digitale Verfahren ist bis zum 27. Januar gegeben
  • Alle, die sich nicht für das digitale Verfahren registrieren, erhalten automatisch die Befragungsunterlagen postalisch zugesandt
  • Diejenigen, die sich registriert haben, erhalten die Informationen zur digitalen Teilnahme an die bei Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse
  • Die Zählkommission besteht aus dem Landesjustiziar, den Mitarbeitern der Landesgeschäftsstelle sowie Vertretern von Kreisverbänden und Vereinigungen. Außerdem wird den Kandidaten die Möglichkeit eröffnet, je ein Mitglied zu benennen
  • Nach dem Ende des Befragungszeitraums wird das schriftliche Verfahren durch die Zählkommission ausgezählt - die digitalen Ergebnisse sind auch erst nach Ende des Befragungszeitraums einsehbar, es liegen vorher keine Zwischenergebnisse vor
  • Die Ergebnisse werden dem Landesvorstand bekannt gegeben und anschließend öffentlich gemacht